Branche · Praxen & Therapie

Webdesign für Arztpraxen

Patienten suchen nach Sprechzeiten, Terminen und dem Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Alles drei entscheidet sich in den ersten Sekunden.

Kurz beantwortet

Eine Praxis-Website kostet bei mir ab 590 € netto. Der Schwerpunkt liegt auf vier Punkten: einer klar erreichbaren Terminanfrage, gut auffindbaren Sprechzeiten und Kontaktdaten, Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 AA sowie datensparsamer Umsetzung ohne externe Tracker — bei Gesundheitsdaten keine Komfortfrage. Die Struktur berücksichtigt die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG); die inhaltliche Rechtsprüfung übernimmt Ihre Kammer oder Ihr Anwalt.

Angabe von Element-web, Mannheim · zuletzt geprüft am 21. Juli 2026

Perspektive

Was Patienten tatsächlich suchen

Die Zugriffszahlen von Praxis-Websites sehen fast überall gleich aus. Die meistbesuchten Seiten sind: Sprechzeiten, Kontakt und Anfahrt, Terminvereinbarung, Leistungsspektrum, Team. In dieser Reihenfolge.

Interessant ist, was nicht dabei ist: das Grußwort der Praxisleitung, die Praxisphilosophie, die Geschichte der Praxisgründung. Diese Inhalte haben ihren Platz — nur nicht ganz oben.

Der zweite Punkt betrifft die Situation. Patienten rufen eine Praxis-Website oft auf, wenn es ihnen nicht gut geht, häufig auf dem Smartphone, manchmal mit eingeschränkter Sehkraft oder in einer Situation, in der Konzentration schwerfällt. Das macht Barrierefreiheit hier zu einer praktischen Frage: ausreichend große Schrift, klare Kontraste, kurze Wege, keine Bedienelemente, die exakte Fingerbewegungen verlangen.

Struktur, die sich bewährt hat

  1. Sprechzeiten und Telefonnummer direkt sichtbar, ohne Scrollen
  2. Terminanfrage als deutlicher, einzelner Handlungsaufruf
  3. Anfahrt, Parkmöglichkeiten, Barrierefreiheit der Praxisräume, ÖPNV-Anbindung
  4. Leistungsspektrum in verständlicher Sprache, Fachbegriffe erklärt
  5. Team mit Fotos und Qualifikationen — schafft Vertrauen vor dem ersten Besuch
  6. Vertretungsregelung und Urlaubszeiten, leicht aktualisierbar
  7. Notfallhinweise mit den zuständigen Rufnummern

Rechtlicher Rahmen

Was das Heilmittelwerbegesetz bedeutet

Websites von Heilberufen unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) sowie dem Berufsrecht der jeweiligen Kammer. Das betrifft konkrete Formulierungen, nicht nur den Grundton. Vereinfacht und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Erfolgsversprechen sind unzulässig. „Wir heilen Ihre Rückenschmerzen“ geht nicht, „Behandlungsmöglichkeiten bei Rückenschmerzen“ geht.
  • Vorher-Nachher-Bilder sind bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen unzulässig; in anderen Bereichen bestehen enge Grenzen.
  • Patientenäußerungen und Dankesschreiben sind stark eingeschränkt und in vielen Konstellationen problematisch.
  • Angstwerbung — Darstellungen, die Erkrankungen dramatisieren, um Behandlung nahezulegen — ist untersagt.
  • Pflichtangaben im Impressum gehen über das Übliche hinaus: Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat, zuständige Kammer, Berufsordnung mit Fundstelle, Aufsichtsbehörde.

Ich baue die Struktur so, dass diese Anforderungen erfüllbar sind, und formuliere Texte entsprechend zurückhaltend. Die abschließende rechtliche Prüfung Ihrer konkreten Inhalte übernimmt Ihre Kammer oder ein auf Medizinrecht spezialisierter Anwalt — das ist keine Formalie, sondern gelebte Praxis, weil Abmahnungen in diesem Bereich häufig sind.

Diese Übersicht ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.

Datenschutz

Gesundheitsdaten brauchen besondere Sorgfalt

Datenschutz-Umsetzung bei Praxis-Websites · so baue ich
Kein externes TrackingKein Google Analytics, keine Werbepixel. Gesundheitsbezogene Seitenaufrufe sind besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO.
Selbst gehostete SchriftenKeine Einbindung von Google Fonts über die CDN — dabei wird die IP-Adresse des Besuchers an einen Drittanbieter übertragen.
Formulare auf eigenem ServerTerminanfragen werden auf Ihrem eigenen Server verarbeitet, nicht über einen US-Dienstleister geleitet.
Verschlüsselte ÜbertragungTLS auf allen Seiten, Formulare ausschließlich über HTTPS.
Keine Diagnosen im FormularAnfrageformulare sind bewusst so gestaltet, dass keine Gesundheitsdaten abgefragt werden — das reduziert das Risiko erheblich.
Karten nach KlickGoogle Maps wird erst nach aktiver Zustimmung geladen; als Standard dient eine statische Karte ohne Datenübertragung.
Meist kein Cookie-BannerOhne Tracker und externe Dienste entfällt die Einwilligungspflicht in vielen Fällen vollständig.

Für wen

Praxen und Berufsgruppen, für die ich baue

01

Hausarzt- & Facharztpraxen

Sprechzeiten, Terminanfrage, Vertretung, Notfallhinweise, Leistungsspektrum in verständlicher Sprache.

02

Zahnarztpraxen

Behandlungsschwerpunkte, Angstpatienten-Hinweise, Prophylaxe, Notdienst — mit besonderer Sorgfalt bei HWG-relevanten Formulierungen.

03

Physio- & Ergotherapie

Terminanfrage, Kassen- und Privatleistungen, Hausbesuche, Rezeptinformationen, Team.

04

Heilpraktiker & Naturheilkunde

Besonders sensibel im HWG-Bereich: sachliche Darstellung der Verfahren ohne Wirkversprechen.

05

Psychotherapie & Beratung

Zurückhaltende Gestaltung, klare Angaben zu Verfahren, Kostenübernahme und Wartezeiten, diskrete Kontaktwege.

06

Apotheken & Sanitätshäuser

Öffnungszeiten, Notdienstplan, Sortimentsschwerpunkte, Vorbestellung — lokal gut auffindbar.

Häufige Fragen

Fragen & klare Antworten

Was kostet eine Website für eine Arztpraxis?

Bei mir ab 590 € netto für einen kompakten Auftritt mit Sprechzeiten, Leistungen und Kontakt. Eine vollständige Praxis-Website mit Team, Leistungsspektrum, Terminanfrage und Anfahrt liegt typischerweise zwischen 1.200 und 2.200 € netto, technisches SEO inklusive. Meine Website-Betreuung mit Aktualisierung von Sprechzeiten und Urlaubszeiten kostet 89 € netto im Monat.

Muss eine Praxis-Website barrierefrei sein?

Für private Praxen besteht derzeit keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur vollständigen Barrierefreiheit; öffentliche Stellen sind gebunden, und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erweitert die Pflichten für bestimmte Dienstleistungen seit Juni 2025. Unabhängig von der Rechtslage ist Barrierefreiheit bei Praxen praktisch geboten, weil ein relevanter Teil der Patienten eingeschränkt sieht oder motorisch eingeschränkt ist. Die Grundlagen nach WCAG 2.2 AA sind in jedem Projekt enthalten.

Darf ich Patientenbewertungen auf meiner Website zeigen?

Das ist heikel und hängt vom Einzelfall ab. Das Heilmittelwerbegesetz schränkt Äußerungen Dritter über Behandlungserfolge deutlich ein, und auch berufsrechtlich gibt es Grenzen. Bewertungen auf externen Portalen wie Jameda oder Google unterliegen anderen Regeln als selbst veröffentlichte Dankesschreiben. Klären Sie das vor der Veröffentlichung mit Ihrer Kammer — ich baue die Struktur so, dass sie sich später ergänzen oder entfernen lässt.

Kann ich Online-Terminbuchung anbieten?

Ja, technisch problemlos. Es gibt zwei Wege: eine einfache Terminanfrage per Formular, die auf Ihrem eigenen Server verarbeitet wird — datenschutzrechtlich die unkomplizierteste Variante. Oder die Einbindung eines Buchungsdienstes wie Doctolib oder Samedi, was mehr Komfort bietet, aber einen Auftragsverarbeitungsvertrag und einen Hinweis in der Datenschutzerklärung erfordert. Beides binde ich ein.

Brauche ich ein Cookie-Banner?

In vielen Fällen nicht. Ein Banner ist nötig, sobald Cookies oder Dienste eingesetzt werden, die nicht technisch erforderlich sind — Analytics, Werbepixel, eingebettete Karten oder Videos. Ich baue ohne diese Elemente, wodurch die Einwilligungspflicht meist entfällt. Wenn Sie ein Buchungssystem einbinden, kann sich das ändern; das wird im Projekt geprüft.

Wie aktualisiere ich Urlaubs- und Vertretungszeiten?

Das ist die häufigste Änderung bei Praxis-Websites und deshalb bewusst einfach gelöst. Entweder über einen kleinen Redaktionsbereich, in dem sich Hinweistexte und Sprechzeiten ohne technisches Wissen ändern lassen, oder über meine Website-Betreuung: Sie schicken eine E-Mail, die Änderung ist meist noch am selben Werktag online.

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