Branche · Kanzleien & Beratung
Webdesign für Kanzleien
Mandanten prüfen, bevor sie anrufen. Eine Kanzleiwebsite muss diese Prüfung bestehen — nicht durch Lautstärke, sondern durch Substanz.
Kurz beantwortet
Eine Kanzleiwebsite kostet bei mir ab 590 € netto. Im Mittelpunkt stehen die klare Darstellung der Tätigkeitsschwerpunkte, benannte Ansprechpartner mit Qualifikation, verschlüsselte Kontaktwege und eine zurückhaltende Gestaltung, die berufsrechtlichen Anforderungen an sachliche Information entspricht. Technisches SEO und GEO sind enthalten. Ich baue für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und der Region Rhein-Neckar.
Perspektive
Wie Mandanten eine Kanzlei auswählen
Der Weg zur Kanzlei ist ein anderer als der zum Handwerker. Ein Mandant hat meist ein Problem, das ihn beschäftigt, aber selten eines, das binnen einer Stunde gelöst werden muss. Er nimmt sich Zeit — und diese Zeit nutzt er zum Vergleichen.
Typischerweise werden drei bis fünf Kanzleien angesehen. Geprüft wird: Passt das Fachgebiet? Wer würde mich betreuen? Wirkt das seriös? Und, oft unausgesprochen: Verstehe ich, was die anbieten, oder ist alles in Fachsprache formuliert, die mich ausschließt?
Der letzte Punkt ist der häufigste Fehler. Eine Seite, die „Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes“ anbietet, wird von einem Mandanten nicht gefunden, der nach „Abmahnung erhalten was tun“ sucht. Beides zu verbinden — fachlich korrekt bleiben und trotzdem in der Sprache der Mandanten auffindbar sein — ist die eigentliche Aufgabe.
Was auf einer Kanzleiseite stehen sollte
- Tätigkeitsschwerpunkte als jeweils eigene Seite, mit typischen Fallkonstellationen beschrieben
- Berufsträger mit Foto, Zulassungsjahr, Fachanwaltstiteln und Werdegang
- Klare Angaben zum Erstkontakt: Was kostet ein Erstgespräch, wie läuft es ab
- Vollständiges Impressum nach den Anforderungen der jeweiligen Berufsordnung
- Sichere Kontaktwege, ausdrücklich benannt
- Anfahrt, Parken, Barrierefreiheit der Kanzleiräume
Rechtlicher Rahmen
Berufsrecht und Pflichtangaben
Für Rechtsanwälte gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung (BORA), für Steuerberater das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer. Werbung ist erlaubt, muss aber sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichten und darf nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet sein.
Praktisch heißt das: Erfolgsquoten, reißerische Formulierungen und Vergleiche mit anderen Kanzleien sind problematisch. Sachliche Darstellung von Schwerpunkten, Qualifikationen und Vorgehensweise ist unproblematisch. Auch die Unterscheidung zwischen Fachanwaltstitel (geschützt, nur nach Verleihung führbar), Tätigkeitsschwerpunkt und Interessenschwerpunkt ist berufsrechtlich geregelt und muss korrekt abgebildet werden.
Das Impressum geht über die üblichen Angaben nach §5 DDG hinaus. Erforderlich sind unter anderem die gesetzliche Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat, die zuständige Kammer mit Anschrift, die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen mit Fundstelle sowie Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung mit räumlichem Geltungsbereich.
Diese Zusammenfassung ist eine technische Einordnung und ersetzt keine berufsrechtliche Beratung. Die Prüfung Ihrer konkreten Inhalte nimmt Ihre Kammer vor.
Vertraulichkeit
Mandantendaten sicher entgegennehmen
| Verschlüsselte Übertragung | TLS auf allen Seiten; Formulare ausschließlich über HTTPS, keine Ausnahmen |
|---|---|
| Kein externes Tracking | Kein Analytics, keine Werbepixel — die Information, dass jemand eine Seite zum Insolvenzrecht aufgerufen hat, gehört niemandem außer Ihnen |
| Formulare auf eigenem Server | Verarbeitung auf Ihrem Server, keine Weiterleitung über Drittanbieter |
| Hinweis auf Grenzen der E-Mail | Deutlicher Hinweis, dass unverschlüsselte E-Mail für vertrauliche Sachverhalte ungeeignet ist, mit Angabe sicherer Alternativen |
| beA-Hinweis | Für Anwaltskanzleien: Hinweis auf das besondere elektronische Anwaltspostfach als sicheren Kommunikationsweg |
| Datensparsame Formulare | Erstkontaktformulare fragen bewusst keine Details zum Sachverhalt ab — Name, Kontakt, Rechtsgebiet genügen |
| Deutsches Hosting | Server in Deutschland, Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Hoster |
Häufige Fragen
Fragen & klare Antworten
Was kostet eine Kanzleiwebsite?
Bei mir ab 590 € netto für einen kompakten Auftritt. Eine vollständige Kanzleiwebsite mit einer Seite je Tätigkeitsschwerpunkt, Profilen der Berufsträger und sicherem Kontaktbereich liegt typischerweise zwischen 1.500 und 3.000 € netto, technisches SEO inklusive. Laufende Kosten: Hosting sowie optional meine Website-Betreuung für 89 € netto im Monat.
Ist Werbung für Anwälte und Steuerberater erlaubt?
Ja, in den Grenzen des Berufsrechts. Nach §43b BRAO ist Werbung zulässig, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Sachliche Darstellung von Schwerpunkten, Qualifikationen und Arbeitsweise ist unproblematisch; Erfolgsquoten, Superlative und Vergleiche mit anderen Kanzleien sind es nicht. Für Steuerberater gelten inhaltlich ähnliche Regeln.
Wie werde ich für „Anwalt Arbeitsrecht Mannheim“ gefunden?
Über eine eigene, ausführliche Seite zu diesem Rechtsgebiet — nicht über einen Absatz auf der Startseite. Die Seite sollte typische Fallkonstellationen in der Sprache der Mandanten beschreiben (Kündigung erhalten, Abfindung, Aufhebungsvertrag), den Ortsbezug natürlich enthalten und über strukturierte Daten als Leistung ausgezeichnet sein. Dazu ein gepflegtes Google Business Profil, das ich auf Wunsch für 35 € im Monat betreue. Die Seitenstruktur ist Standardvorgehen in jedem Projekt.
Darf ich Mandantenbewertungen einbinden?
Bewertungen sind berufsrechtlich weniger streng reguliert als im Heilberuf, aber nicht unproblematisch — insbesondere wegen der Verschwiegenheitspflicht. Selbst eingeholte und veröffentlichte Referenzen erfordern die ausdrückliche Zustimmung des Mandanten und dürfen keine Rückschlüsse auf das Mandat zulassen. Externe Portale unterliegen eigenen Regeln. Im Zweifel: mit der Kammer klären.
Brauche ich ein Kontaktformular oder reicht die E-Mail-Adresse?
Beides hat Grenzen. Unverschlüsselte E-Mail ist für vertrauliche Sachverhalte ungeeignet, und ein Formular ist nur so sicher wie die Übertragung dahinter. Bewährt hat sich: ein kurzes Formular für den Erstkontakt, das bewusst keine Sachverhaltsdetails abfragt, kombiniert mit einem deutlichen Hinweis, dass Einzelheiten telefonisch oder — bei Anwälten — über das beA besprochen werden.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Typischerweise 3 bis 6 Wochen. Der zeitkritische Teil sind erfahrungsgemäß die Texte zu den Tätigkeitsschwerpunkten, weil diese fachlich korrekt und zugleich verständlich sein müssen. Ich schreibe Entwürfe, die Sie fachlich prüfen und freigeben — das ist deutlich schneller, als vor einem leeren Blatt zu sitzen.
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